| 1. Zur Artbestimmung dürfen
die besonders geschützten Tierarten der Gruppen Lurche, Kriechtiere
und Wirbellose aufgesucht, gefangen und zur Nachbestimmung fotografiert
werden. Die Artbestimmung ist am lebenden Objekt vorzunehmen.
Dabei sind die Tiere so zu behandeln, dass sie unverletzt bleiben.
Sie sind sofort nach der Artbestimmung am Fangort wieder freizulassen.
2. Bei wirbellosen
Tieren wird in den Fällen, in denen eine genaue Artbestimmung nur nachvorheriger
Präparation, nur mit Hilfe von umfangreichen Hilfsmitteln (z.B. Mikroskop) oder
nur durch Spezialisten möglich ist, auch die Tötung und Aneignung einzelner Individuen
gestattet. Die Tiere dürfen nur zu wissenschaftlichen Zwecken, einschließlich
der Dokumentation, in Besitz genommen und behalten, jedoch nicht anderen angeboten
oder verschafft werden.
3. Bei Lurchen (nur Larven und Kaulquappen)
dürfen in Zweifelsfällen Tiere auch kurzfristig für eine Bestimmung angeeignet
werden. Sie müssen jedoch unmittelbar danach am Fundort wieder freigelassen werden.
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