Schon seit Jahren bemühen sich Naturschutzverbände
und Behörden verstärkt darum, bei der Bevölkerung übertriebene
Vorstellungen und Ängste gegenüber unserer heimischen Hornisse
auszuräumen.
Dennoch
besteht im Lande immer noch ein erheblicher Informationsbedarf,
der sich in zahlreichen Anfragen nicht allein bei den Autoren,
sondern auch bei den Naturschutzinstitutionen äußert. So werden
beispielsweise immer wieder wissenschaftlich belegte Daten zur
Biologie unserer Vespa crabro (speziell zum Verhaften gegenüber
dem Menschen und umgekehrt), zur Auswirkung etwaiger Stiche sowie
zu den technischen Möglichkeiten artgerechter Schutzmaßnahmen
angefordert.
Statt
immer wieder im Einzelfall Auskünfte zu geben, erschien es sinnvoller, die angesprochenen
Fragen im Rahmen einer ausführlichen Veröffentlichung zu behandeln.
Die vorliegende Veröffentlichung
ist vor allem gedacht für die jenigen, die Dritte über Hornissen
informieren bzw. im konkreten Einzelfall beraten sollen und ggf.
Absicherungsmaßnahmen oder Umsiedlungen vornehmen, z. B. in Naturschutzbehörden,
Gemeinden und ehrenamtlichem Naturschutz. Eine zusätzliche
Hilfe bietet die bundesweite
Beraterdatenbank.
Wie schon in der von v. HAGEN &
WALDSCHMIDT (1982) veröffentlichten grundlegenden Arbeit haben
sich die Autoren wiederum sehr darum bemüht Interessierten die
aktuellen, weiter vervollkommneten Techniken der Umquartierung
von Hornissenvölkern mit ihrem kompletten Wabenbau in spezielle
Nistkästen sowie der Umsiedlung von störenden Völkern in andere
artgerechte Lebensräume eingehend zu schildern.
Damit soll eine fehlerfreie, möglichst optimale Handhabung dieser
Techniken gewährleistet werden. Keineswegs aber sollte daraus
der Schluß gezogen werden, die Umquartierung und /oder Umsiedlung
von Hornissenvölkern sei die vorrangige Schutzmaßnahme. Vielmehr
ist in jedem Falle vorher zu prüfen. Ob sich die Lage nicht durch
Aufklärung der betroffenen Personen oder - bei kritisch gelegenem
Nistplatz - durch eine Absicherung des Standortes bereinigen läßt.
Die
Umquartierung und/oder Umsiedlung stellt daher erst die letzte Möglichkeit vor
der anderenfalls drohenden Vernichtung eines Hornissenvolkes dar. Neben der eingehenden
Schilderung der Techniken zur Umquartierung und Umsiedlung von Hornissenvölkern
sind alle Informationen zusammengestellt die für die Beratungstätigkeit wichtig
sind. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Schutzmaßnahmen ist es
bereits gelungen, in den Gebieten eine Bestandserholung arg dezimierter Hornissenpopulationen
sowie eine Wiederbesiedlung verlassener Regionen zu erreichen. So war beispielsweise
in Nordhessen (vgl. WOLF 1970/71) und im südlichen Niedersachsen der Hornissenbestand
wahrscheinlich völlig erloschen; zumindest konnten den Autoren bis Ende der siebziger
Jahre in diesen Gebieten trotz jahrelanger Suchaktionen einschließlich Befragungen
der Bevölkerung keine Hornissen ausfindig gemacht werden (vgl. v. HAGEN & SCHMIDT
1988).
Seit Beginn der achtziger Jahre der
Ansiedlung von Hornissenvölkern aus dem deutschen Raum, ist die Hornisse in der
genannten Region jedoch wieder regelmäßig anzutreffen. Dies läßt vermuten,
dass hier als Ursachen für das Verschwinden der Hornisse neben den Umweltbedingungen
die früher durchgeführten gezielten Verfolgung diesem von Menschen besonders dicht
besiedelten Raum eine wesentliche Rolle gespielt haben.
Erfreulich
ist, dass es aus der norddeutschen Tiefland vermehrt Meldungen von Hornissenvorkommen
gibt, die auf eine Stabilisierung bzw. eine Zunahme der Vespa Crabro hinweisen.
(Stand September 2009)
Seit dem
1. Januar 1987 steht die Hornisse unter besonderem Schutz. (BartSchV
vom 19.12.1986) Demnach ist eine Verfolgung der Hornisse gesetzlich verboten nach
(§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen;) Neues Gesetz vom 01.03.2010.
Ausnahmen sind nur im Einzelfall mit Genehmigung der Bezirksregierung
zulässig. Diese erfreuliche Tatsache darf natürlich nicht dazu führen, Schutzmaßnahmen
beider Bevölkerung gleichsam "erzwingen" zu wollen. Der Hornissenschutz ist nur
deshalb so weit vorangekommen, weil bisher alle an den Schutzmaßnahmen Beteiligten
gegenüber den Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit psychologischem Feingefühl, dem
Einzelfall angepaßter Beratung und oft genug auch durch das praktische Beispiel
vor Ort mit mühsamer Überzeugungsarbeit vorgegangen sind - und so muß es
auch bleiben, wenn nicht der bisherige Erfolg zunichte gemacht werden soll.
Wichtig
ist auch eine gute, Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden
die korrekte Einholung der notwendigen
Ausnahmegenehmigungen gemäß den Schutzbestimmungen.