Erhaltung der Lebensräume

Wie bereits ausgeführt, ist das Vorkommen der Hornissen auf bestimmte Lebensräume beschränkt. Daher hat die Erhaltung solcher Biotope - freilich auch aus anderen ökologischen Gründen - absoluten Vorrang. Natürlich müssen hier auch genügend Nistgelegenheiten für die Hornisse als Großhöhlen-Nisterin vorhanden sein.

Natürlicher Standort eines Hornissennestes  in einenem alten Lindenbaum) Natürlicher Standort eines Hornissennestes in einem alten Lindenbaum.

Solche Lebensstätten sind laut Naturschutzgesetz besonders geschützt.

§ 39 - Allgemeiner Schutz wild-lebender Tiere und Pflanzen
(1) Es ist verboten, wildlebende Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten.

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (1)

Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

(1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben nach § 37 Absatz 1 erstellen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage der Beobachtung nach § 6 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele und verwirklichen sie.

Ein natürlich aufgebauter Laubmischwaldbestand enthält im allgemeinen ausreichend dicke Bäume mit natürlichen Höhlen, z. B. Spechthöhlen, Astlöcher u. ä. mit der Möglichkeit zur Raumvergrößerung. Im Rahmen der Forstwirtschaft ist auf die Erhaltung von Altholz und Totholz hinzuwirken. Grundsätzlich soll eine möglichst große Zahl von Höhlenbäumen erhalten bleiben und auf einen nicht zu dunklen Wald mit möglichst natürlichem Altersaufbau hingewirkt werden.

Das Land Niedersachsen hat schon 1990 einen Umbau der Wälder zu mehr Ökologie in Gang gesetzt. Unter den Namen LÖWE (Langfristige Ökologische Waldentwicklung) ist seitens der damaligen Landesregierung ein umfassendes Gesetz erlassen worden das die Gemeinnützigkeit, Nachhaltigkeit, den Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit in Interesse des Waldes miteinander verknüpft.

Nähere Informationen:
Niedersächsisches Forstplanungsamt
Forstweg 1a
38302 Wolfenbüttel
Germany
Tel.: 0049-5331-3003-0
Fax: 0049-5331-3003-55
Email: poststelle@nlf.niedersachsen.de
Internet: http://www.landesforsten.de

LÖWE - Langfristige Ökologische Waldentwicklung (PDF)

(Bitte beachten Sie die Informationen zu LINKS fremder Seiten im Impressum)