5.2.5
Die Umquartierung solcher Völker sollte zweckmäßigerweise
von zwei Personen durchgeführt werden. Besonders hierbei ist es
eine erhebliche Erleichterung, wenn die zahlreichen verteidigungsbereiten
flugfähigen Hornissen zuvor mit Hilfe der in Kap. 5.2.4 beschriebenen
Fangbehälter abgefangen werden können.
Zur Umquartierung wird die Nesthülle
an einer Seite des Wabenbaus etwa in halber Höhe geöffnet, so
dass ein Teil der Wabengassen sichtbar wird. Durch eine der mittleren
Wabengassen schiebt man nun zwei ausreichend lange 5-mm-Vierkantleisten
(siehe Abb. 12);

Umquartierter, durch zwei 5 mm Vierkantleisten abgestützter Wabenbau
im Hornissennistkasten.
Eine Taschenlampe zum Hineinleuchten
in die Wabengassen leistet dabei gute Dienste. Die Leisten müssen
in der Länge dem Innendurchmesser des Nistkastens entsprechen.
Während eine Person den Wabenbau mit Hilfe dieser durch die Wabengassen
geschobenen Trageleisten hält und abstützt, schneidet die zweite
den Bau mit einem langen Messer dicht an der Anheftungsstelle
ab. Anschließend werden die Trageleisten mit dem daran hängenden
Wabenbau auf die an den Kasteninnenseiten passend angebrachten
Tragholme aufgelegt und durch Festkleben gesichert, die Nestoberkante
sollte dabei an der Decke des Nistkastens anliegen.
Häufig passen bei starken Völkern
wegen der Größe ihres Wabenbaus die Fangbehälter mit den abgefangenen
Hornissen nicht mehr in den Hornissennistkasten. Falls es technisch
ohne größere Umstände möglich ist, den Nistkasten an der alten
Anheftungsstelle des Wabenbaus oder direkt vor dem ehemaligen
Einflug der Hornissen anzubringen, ist es dann am einfachsten,
die zahlreichen abgefangenen Arbeiterinnen , dicht neben dem Nistkasten
mit dem umlogierten Wabenbau freizulassen. Sie fliegen dem Wabenbau
dann schneller zu, als man sie nach und nach vom Fenster des geschlossenen
Raumes, wie im vorangegangenen Abschnitt beschrieben, mit Hilfe
des Fanggerätes abfangen und zusetzen könnte.
Erst, wenn sich die Massen der
Hornissen auf dem Wabenbau gesammelt hat wird die Kastentür geschlossen.
Sofern der meist recht große Wabenbau es noch platzmäßig zuläßt,
kann man nun durch den unteren Teil des Fluglochs wieder eine
abgeschnittene 20-ml-Spritze in den Kasten hineinragen lassen,
so dass die noch außerhalb der neuen Behausung befindlichen Hornissen
z. T. von alleine zu ihrem Wabenbau geschleust werden. Den zögerndenanderen
Teil muß man mit Fanggerät und Kescher fangen und zusetzen.
Oft kommen bei starken Völkern ab Mitte August nach und nach noch
über hundert Arbeiterinnen von ihren Beuteflügen heim, die es
abzufangen und zuzusetzen gilt.
Bei günstiger Lage des Nistplatzes
gehen diese Aktionen jedoch rascher vonstatten, als man zunächst
angesichts der Zahl der Arbeiterinnen vermutet. Stets sollte man
sämtliche Arbeiterinnen zum neuen Ansiedlungsort mitnehmen.
Eine Hornissenwabe mit 8 Einzelwaben (siehe
Bild rechts) aus einem Eulenkasten im Spätherbst zur Demonstrationszwecken
heraus genommen.
Wenn so ein Hornissenvolk wie in diesem Bild
ersichtlich umgesiedelt werden muß, sollte die gesamte Wabe
immer im Kasten verbleiben!
Früher haben wir bei sehr starken
Völkern bis zu mehreren Tagen gewartet, bis sich die Hornissen
voll auf den neuen Nistkasten eingeflogen hatten. Spät in der
Nacht haben wir das Volk dann zunächst zu uns genommen, um es
dann am nächsten Morgen bei vollem Tageslicht am neuen Ansiedlungsort
aufzustellen (wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass
eine Freigabe des Fluges in der Nacht nicht erfolgen darf, weil
die Flughornissen dabei zum großen Teil abfliegen und an dem ihnen
zunächst fremden Standort in der Dunkelheit nicht mehr heimfinden).
Bei der nächtlichen Abholung des
Hornissenvolkes mußten wir jedoch meistens feststellen, dass die
auf ihren vertrauten Standort gut eingeflogenen Arbeiterinnen
den Flugbetrieb auch nachts zu einem erheblichen Teil aufrechterhalten,
so dass zu viele Arbeiterinnen zurückblieben. Diese mußten dann
am nächsten Tag zusätzlich gefangen und zum neuen Ansiedlungsort
gebracht werden. Bei geeigneter Lage des ursprünglichen Nistplatzes
erscheint daher die sofortige Umsiedlung doch als an gemessener,
selbst bei sehr starken, Völker wird die Entscheidung bezüglich
des richtigen Vorgehens jedoch immer von der jeweiligen Lage des
Wabenbaus abhängen. Fütterung und Freilassung erfolgen so,
wie im vorangegangenen Kapitel beschrieben. Angesichts des aufwendigen
Verfahrens sollte die Umsiedlung sehr volkreicher! Hornissenstaaten
die Ausnahme sein. Die Völker überschreiten dann ohnehin sehr
bald den Höhepunkt ihrer Entwicklung.