Umquartierung/Umsiedlung von starken Völkern (mit mehr als vier Waben)

5.2.5
D
ie Umquartierung solcher Völker sollte zweckmäßigerweise von zwei Personen durchgeführt werden. Besonders hierbei ist es eine erhebliche Erleichterung, wenn die zahlreichen verteidigungsbereiten flugfähigen Hornissen zuvor mit Hilfe der in Kap. 5.2.4 beschriebenen Fangbehälter abgefangen werden können.

Zur Umquartierung wird die Nesthülle an einer Seite des Wabenbaus etwa in halber Höhe geöffnet, so dass ein Teil der Wabengassen sichtbar wird. Durch eine der mittleren Wabengassen schiebt man nun zwei ausreichend lange 5-mm-Vierkantleisten (siehe Abb. 12);

Wabenstabilisierung mittels 5-mm Vierkantleisten
Umquartierter, durch zwei 5 mm Vierkantleisten abgestützter Wabenbau im Hornissennistkasten.

Eine Taschenlampe zum Hineinleuchten in die Wabengassen leistet dabei gute Dienste. Die Leisten müssen in der Länge dem Innendurchmesser des Nistkastens entsprechen. Während eine Person den Wabenbau mit Hilfe dieser durch die Wabengassen geschobenen Trageleisten hält und abstützt, schneidet die zweite den Bau mit einem langen Messer dicht an der Anheftungsstelle ab. Anschließend werden die Trageleisten mit dem daran hängenden Wabenbau auf die an den Kasteninnenseiten passend angebrachten Tragholme aufgelegt und durch Festkleben gesichert, die Nestoberkante sollte dabei an der Decke des Nistkastens anliegen.

Häufig passen bei starken Völkern wegen der Größe ihres Wabenbaus die Fangbehälter mit den abgefangenen Hornissen nicht mehr in den Hornissennistkasten. Falls es technisch ohne größere Umstände möglich ist, den Nistkasten an der alten Anheftungsstelle des Wabenbaus oder direkt vor dem ehemaligen Einflug der Hornissen anzubringen, ist es dann am einfachsten, die zahlreichen abgefangenen Arbeiterinnen , dicht neben dem Nistkasten mit dem umlogierten Wabenbau freizulassen. Sie fliegen dem Wabenbau dann schneller zu, als man sie nach und nach vom Fenster des geschlossenen Raumes, wie im vorangegangenen Abschnitt beschrieben, mit Hilfe des Fanggerätes abfangen und zusetzen könnte.

Erst, wenn sich die Massen der Hornissen auf dem Wabenbau gesammelt hat wird die Kastentür geschlossen. Sofern der meist recht große Wabenbau es noch platzmäßig zuläßt, kann man nun durch den unteren Teil des Fluglochs wieder eine abgeschnittene 20-ml-Spritze in den Kasten hineinragen lassen, so dass die noch außerhalb der neuen Behausung befindlichen Hornissen z. T. von alleine zu ihrem Wabenbau geschleust werden. Den „zögernden”anderen Teil muß man mit Fanggerät und Kescher fangen und zusetzen. Oft kommen bei starken Völkern ab Mitte August nach und nach noch über hundert Arbeiterinnen von ihren Beuteflügen heim, die es abzufangen und zuzusetzen gilt.

Bei günstiger Lage des Nistplatzes gehen diese Aktionen jedoch rascher vonstatten, als man zunächst angesichts der Zahl der Arbeiterinnen vermutet. Stets sollte man sämtliche Arbeiterinnen zum neuen Ansiedlungsort mitnehmen.(fach Waben aus einem Eulenkasten

Eine Hornissenwabe mit 8 Einzelwaben (siehe Bild rechts) aus einem Eulenkasten im Spätherbst zur Demonstrationszwecken heraus genommen.

Wenn so ein Hornissenvolk wie in diesem Bild ersichtlich umgesiedelt werden muß, sollte die gesamte Wabe immer im Kasten verbleiben!

 

Früher haben wir bei sehr starken Völkern bis zu mehreren Tagen gewartet, bis sich die Hornissen voll auf den neuen Nistkasten eingeflogen hatten. Spät in der Nacht haben wir das Volk dann zunächst zu uns genommen, um es dann am nächsten Morgen bei vollem Tageslicht am neuen Ansiedlungsort aufzustellen (wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass eine Freigabe des Fluges in der Nacht nicht erfolgen darf, weil die Flughornissen dabei zum großen Teil abfliegen und an dem ihnen zunächst fremden Standort in der Dunkelheit nicht mehr heimfinden).

Bei der nächtlichen Abholung des Hornissenvolkes mußten wir jedoch meistens feststellen, dass die auf ihren vertrauten Standort gut eingeflogenen Arbeiterinnen den Flugbetrieb auch nachts zu einem erheblichen Teil aufrechterhalten, so dass zu viele Arbeiterinnen zurückblieben. Diese mußten dann am nächsten Tag zusätzlich gefangen und zum neuen Ansiedlungsort gebracht werden. Bei geeigneter Lage des ursprünglichen Nistplatzes erscheint daher die sofortige Umsiedlung doch als an gemessener, selbst bei sehr starken, Völker wird die Entscheidung bezüglich des richtigen Vorgehens jedoch immer von der jeweiligen Lage des Wabenbaus abhängen. Fütterung und Freilassung erfolgen so, wie im vorangegangenen Kapitel beschrieben. Angesichts des aufwendigen Verfahrens sollte die Umsiedlung sehr volkreicher! Hornissenstaaten die Ausnahme sein. Die Völker überschreiten dann ohnehin sehr bald den Höhepunkt ihrer Entwicklung.