Zusatzinformationen zur Ansiedlung von Hummeln
in künstlichen Holznistkästen.
Sollten Sie zunächst die Königinnen
zur Einbürgerung in den beschriebenen Nistkasten noch nicht
mit der ungeschützten Hand zusetzen wollen, wäre dies
auch entweder mit Handschuhen oder mit einem Behälter möglich.
Am ruhigsten bleiben die Tiere aber in der ungeschützten
Hand, da sie sich in der Wärme wohl fühlen. Wenn Sie
für Ihre Haltungszwecke nur Königinnen dem Nistkasten
zuführen, die auf Ihrem Grundstück oder in dessen Nähe
nach Nistgelegenheiten suchen, werden Sie auch die für Ihren
Bereich geeigneten Arten ansiedeln können.
Sehr
günstig für die Haltung und Erhaltung der Hummeln wäre
es, wenn Sie auf ihrem Grundstück oder in dessen Nähe
(bis ca. 400 - 500 m Entfernung v. Grundstück) geeignete
Blütentrachtpflanzen anbauen könnten, so dass eine lückenlose
Trachtpflanzenkette für die sehr unter dem Mangel an Trachtpflanzen
leidenden Hummeln entstünde. Es sollten mindestens 3 - 4
Büsche bzw. Bäume der genannten Arten und ca. 750 -
1000 qm für die übrigen feldmäßig anzubauenden
Trachtpflanzen für ca. 5 Völker berechnet werden.
Das Vorhandensein einer derartigen
Trachtpflanzenkette macht im allgemeinen
eine künstliche Fütterung der Hummeln überflüssig.
Es ist immer besser, wenn sich die Tiere aus eigener Kraft zu
erhalten vermögen; ich habe die sicher nicht ganz unbegründete
Sorge, dass bei künstlicher Fütterung auf längere
Sicht eine negative Auslese gefördert werden könnte.
Selbstverständlich sollten
die Nachbarn auf die Einhaltung der Bienenschutzverordnung achten
- sonst ist alle Mühe vergeblich. Gerade die Hummeln befliegen
die Gartenbereiche besonders intensiv und sind daher dort beim
unsachgemäßen Einsatz von Bioziden besonders gefährdet.
Für die Einbürgerung der Hummelköniginnen
können noch folgende zusätzliche Hinweise gegeben werden:
1. Zur Annahme der Nistkästen
ist das Vorhandensein einer Trachtquelle in der Nähe und
geeignete Witterung erforderlich; hungernde Königinnen beziehen
die Nistkästen nicht das ist z.B. der Fall bei länger
andauernden Kälteeinbrüchen (Nordwetterlage), weil dann
viele Trachtpflanzen die Nektarproduktion einschränken.
2. Die Abdeckung über dem Nistkasten
sollte lichtdicht schließen.
3. Nach dem Einlaufenlassen
der Königin in den Nistkasten sollte stets beobachtet werden
(bitte mindestens 10 m Abstand vom Nistkasten halten und zusätzlich
Deckung hinter einem Strauch o.ä. nehmen), ob die Königin
auch einen Orientierungsflug
ausführt. Führt die Königin keinen Orientierungsflug
aus, können noch 1 bis 2 weitere Königinnen dem Nistkasten
zugeführt werden. Sollten auch diese wegen mangelnder Eignung
(krank, parasitiert, ungeeignetes Suchstadium, Hunger) den Orientierungsflug
"verweigern", muß das Nestmaterial (Polsterwolle)
herausgenommen und neu aufgelockert und zerzupft werden, bevor
es wieder in die Nesthöhle eingebracht wird.