Lediglich zwei von den insgesamt
acht besprochenen Wespenarten der Unterfamilie Vespinae können
dem Menschen in manchmal erheblicher Weise lästig werden.
D. sylvestris
Evtl.
notwendig werdende Bekämpfungsmaßnahmen sollten in
der Regel auf die Arten Paravespula germanica und P.
vulgaris beschränkt werden. Die Arten sind beide nicht
gefährdet; dennoch sollten Vernichtungsmaßnahmen natürlich
nicht pauschal gegen jedes aufgefundene Nest dieser beiden Arten
gerichtet werden (dies würde auch den Bestimmungen über
den allgemeinen Schutz widersprechen), sondern es sollte von Fall
zu Fall - je nach Notwendigkeit - entschieden werden.
Alle Wespenarten -
außer der Hornisse - unterliegen den Bestimmungen über
den allgemeinen Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen.
Siehe Auszug
aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen.